05/2019 Kein verfall von urlaubsansprüchen
Rechtsprechungsänderung des BAG: Kein Verfall von Urlaubsansprüchen!
Arbeitgeber müssen nach der jüngsten Rechtsprechung des BAG ihre Arbeitnehmer rechtzeitig auffordern, ihren Urlaub zu nehmen - es gibt keinen automatischen Verfall von Urlaubsansprüchen mehr!
Es kommt häufig vor, dass Arbeitnehmer den ihnen zustehenden Urlaubsanspruch nicht vollständig im laufenden Kalenderjahr geltend machen, beispielsweise weil sie den Urlaub lieber im Folgejahr nehmen möchten. Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss Urlaub jedoch grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen und gewährt werden. Ins Folgejahr übertragen werden darf er nur, wenn dies wegen dringender Gründe erforderlich ist. Der Urlaub muss dann jedenfalls bis spätestens zum 31. März genommen werden. Bislang wurde daraus geschlossen, dass Urlaub, der bis zum Jahresende nicht gewährt und genommen wird, grundsätzlich verfällt.
Nach der jüngsten Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 19.02.2019 – 9 AZR 541/15) erlischt der Anspruch der Arbeitnehmer auf bezahlten Jahresurlaub nur noch dann am Ende des Kalenderjahres, wenn der Arbeitgeber sie zuvor konkret über ihren Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt und auffordert, den Urlaub zu nehmen und die Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht nehmen.
Für die Praxis bedeutet dies: Der Arbeitgeber muss in der zweiten Jahreshälfte den aktuellen Urlaubsstand und die bereits vereinbarte Urlaubszeiträume prüfen, um festzustellen, in welchem Umfang der jeweilige Arbeitnehmer noch offene Urlaubsansprüche hat. Arbeitgeber sollten daher rechtzeitig vor Ende des Urlaubsjahres alle Arbeitnehmer auf ihren Resturlaubsanspruch hinweisen und sie auffordern, ihren Resturlaub noch zu nehmen und auf den drohenden Verfall hinweisen. Arbeitgeber müssen im Streitfall nachweisen, dass sie ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind und die Arbeitnehmer in die Lage versetzt haben, den Urlaub tatsächlich zu nehmen. Aus Dokumentations- und Beweiszwecken sollte die Mitteilung mindestens in Textform erfolgen und der Erhalt vom Arbeitnehmer bestätigt werden.
Ihr Ansprechpartner bei weiteren Fragen: Rechtsanwalt Jens Osterloh
11/2018 Mindestlohn steigt
gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 01.01.2019 auf 9,19 euro brutto je stunde
Die Bundesregierung hat die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen: Ab dem 1. Januar 2019 bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 9,19 Euro, ab dem 1. Januar 2020 dann 9,35 Euro brutto je Stunde.
Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent. Mit der "Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns" wird die von der Mindestlohnkommission am 26. Juni 2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich.
Die Mindestlohnkommission entscheidet nach dem Mindeslohngesetz alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten einen angemessenen Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet.
10/2018 Rechtsanwaltsfachangestellte(r) gesucht!
Wir denken mit, voraus und gerne auch quer. sie auch?
Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams in POTSDAM möglichst ab sofort eine(n) Rechtsanwaltsfachangestellte(n) mit Berufserfahrung.
Wir bei KLEINERT Rechtsanwälte denken mit, voraus und gerne auch quer. Unsere Lösungen sind kreativ, individuell und ergebnisorientiert - weil wir hochqualifiziert, spezialisiert und berufserfahren sind. Wir sind unkompliziert und authentisch.
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- eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten
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KLEINERT Rechtsanwälte
Frau Janine Wils
Friedrich-Ebert-Straße 63
14469 Potsdam
06/2018 Wachstum im bereich strafrecht
kleinert rechtsanwälte gewinnt rechtsanwalt und fachanwalt für strafrecht matthias könig
Die strafrechtliche Expertise von KLEINERT Rechtsanwälte wird seit Juni 2018 durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Matthias König erweitert. Rechtsanwalt König verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Verteidigung in wirtschaftstrafrechtlichen Großverfahren und bei der Beratung zu Fragen der Criminal Compliance.
Er vertritt Unternehmen und Einzelpersonen in Straf- oder Ordnungswidrigkeitensachen. Rechtsanwalt König wechselt von der auf Strafrecht, Haftungsrecht und Compliance spezialisierten Kanzlei ERBE Rechtsanwälte, für die er viele Jahre als Partner tätig war.
05/2018 verstärkung im bereich Verkehrsrecht / schadensregulierung
rechtsanwältin und fachanwältin für verkehrsrecht grit zillmann wechselt zu kleinert Rechtsanwälte
KLEINERT Rechtsanwälte hat sich zum Mai 2018 mit einer Expertin für Verkehrsrecht verstärkt. Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Grit Zillmann wechselt von einer auf die verkehrsrechtliche Schadensregulierung spezialisierten Kanzlei aus Hannover nach Potsdam.
Sie wird den gesamten Bereich des Verkehrsrechts betreuen und das Leistungsangebot der Kanzlei im Sinne eines umfassenden, schnellen und effizienten Schadensmanagements weiter ausbauen. Mit dieser Expertise ist KLEINERT Rechtsanwälte kompetenter Ansprechpartner ebenso für Unfallgeschädigte, wie auch für Autohäuser, Fuhrparks, Kfz-Werkstätten und Sachverständige.